PRESSEMITTEILUNG
Die hohen Energiepreise und die damit verbundene Erhöhung der Abschlagszahlungen bringen viele Menschen in der Region Hannover in finanzielle Nöte. Auch wer bisher kein Geld vom Jobcenter bekommt, kann aufgrund der hohen Heizkosten einen Anspruch auf Geldleistungen haben.

„Ergänzende Leistungen vom Jobcenter können einen Unterschied von mehreren hundert Euro ausmachen“, erklärt Ana Paula Büsse, stellvertretende Geschäftsführerin Jobcenter Region Hannover. „Gerade Menschen mit geringem Einkommen und Familien können bei einer hohen Heizkostenrechnung von der Unterstützung durch das Jobcenter profitieren. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Menschen in der Region Hannover zur Abmilderung sozialer Härten in diesen schwierigen Zeiten.“

Gleichzeitig bittet Ana Paula Büsse um Verständnis für etwas längere Bearbeitungszeiten aufgrund erhöhter Anfragen und vermehrter Antragseingänge. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung bewusst und tun ihr Möglichstes, um alle Anliegen zeitnah zu bearbeiten. Aktuell dauert es schon mal ein paar Tage länger als sonst.“

Damit die Bearbeitung nicht unnötig verzögert wird, bittet das Jobcenter von telefonischen und persönlichen Nachfragen zum Bearbeitungsstand möglichst abzusehen – wenigstens in den ersten 14 Tagen.

Der Antragsvordruck ist auf der Seite www.jobcenter-region-hannover.de/antrag abrufbar und kann per E-Mail geschickt werden. Eine persönliche Vorsprache ist dafür nicht erforderlich. Das Jobcenter prüft

Die beigefügten Beispielrechnungen zeigen zur ersten Orientierung, wie sich die Erhöhung von Abschlags- oder Vorauszahlungen bei der Berechnung des Anspruchs aktuell auswirken können. 

Beispielrechnung Heizkosten_PI_2022_10_27_Jobcenter Region Hannover

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beispielrechnung Anspruch auf Grundsicherung aufgrund Heizkosten
Berechnung: Jobcenter Region Hannover – Stand: 27. Oktober 2022

Anspruch aufgrund hoher Abschlagszahlungen:
Eine Person (alleinlebend, ohne Kinder):     bisher                                                zukünftig
Einkommen aus Erwerbstätigkeit (netto):      1.330,- €                                             1.330,- €
Kaltmiete:                                                                450,- €                                                450,- €
Heizkostenabschlag bwz. -vorauszahlung:          79,- €                       Erhöhung auf 240,- €

Beispielsberechnung (2022), ob ein Anspruch auf SGB-II-Leistungen besteht
Regelbedarf nach dem SGB II:                              449,- €                                               449,- €
Warmmiete:                                                             529,- €                                               690,- €
Bedarf nach dem SGB II =                                     978,- €                                            1.139,- €
Abzüglich dem, um Frei- und Absetzbeträge
gemindertem, anrechenbaren Einkommen    1.030,- €                                           1.017,- €
Anspruch auf Leistungen:                                          0,- €                                              122,- €

Zwei Personen mit 2 Kinder (4 und 8 Jahre alt):          bisher                              zukünftig
Einkommen aus Erwerbstätigkeit (netto):                       1.830,- €                           1.830,- €
Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung        520,- €                              520,- €
Einkommen aus Kindergeld                                                  438,- €                              438,- €
Kaltmiete:                                                                                 640,- €                              640,- €
Heizkostenabschlag bwz. -vorauszahlung:                         193,- € Erhöhung auf     579,- €

Beispielsberechnung (2022), ob ein Anspruch auf SGB-II-Leistungen besteht
Regelbedarf nach dem SGB II:                                           1.404,- €                            1.404,- €
Warmmiete:                                                                             833,- €                            1.219,- €
Bedarf nach dem SGB II =                                                  2.237,- €                            2.623,- €

Abzüglich dem, um Frei- und Absetzbeträge gemindertem,
anrechenbaren Einkommen

• aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 1.500,- €                          1.500,- €
• aus der geringfügigen Beschäftigung                                  336,- €                             336,- €
aus Kindergeld                                                                           438,- €                             438,- €
Anspruch auf Leistungen                                                              0,- €                            349,- €

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Lasko Werner
interne/ externe Kommunikation – Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Jobcenter Region Hannover
Vahrenwalder Straße 245 – 30179 Hannover
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