Wohngeldanspruch prüfen lassen

Wohngeldreform 2023
Mit der Wohngeldreform 2023 wurde das Wohngeld deutlich erhöht und ein größerer Personenkreis wird anspruchsberechtigt sein.

Haushalte im laufenden Wohngeldbezug brauchen ausdrücklich keinen Erhöhungsantrag stellen. Die Erhöhung wird automatisch umgesetzt und separat beschieden.

Sie erhalten Anfang Januar 2023 die aktualisierten Bescheide und dann zum 15.01.23 die Auszahlung des Differenzbetrages für Januar.

Ab Februar wird dann regulär der erhöhte Betrag ausgezahlt. Erstmals werden jetzt auch bei der Berechnung des Wohngeldes die Heizkosten pauschal berücksichtigt. Sie brauchen diese nicht nachweisen. Die Höhe der Pauschale ist abhängig von der Personenanzahl.

Heizkostenzuschuss II

Sie haben es den Medien entnommen:

Wohngeldhaushalte, die im Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.12.2022 mindestens 1 Monat Wohngeld erhalten haben, bekommen automatisch einen Zuschuss für die Heizkosten gezahlt.

Der Zuschuss beträgt 415€ für 1 Person, 540€ für 2 Personen und für jede weitere Person im Haushalt 100€.

Ein Antrag dafür ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch, wenn Sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen.

Die Auszahlung wird in Hannover zum 01.03.2023 erfolgen. Der Zuschuss wird nicht mit der regulären Wohngeldzahlung überwiesen. Sie erhalten den Betrag separat und einen entsprechenden Bescheid dazu.

Bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Anfragen ab.

Mieter von Wohnraum sowie Eigentümer selbst genutzten Wohnraums erhalten Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) als Zuschuss zur Miete bzw. zur monatlichen Belastung, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.

Für die Berechnung des Wohngeldanspruches sind grundsätzlich die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Miethöhe, bzw. die Höhe der monatlichen Belastung bei selbst genutztem Wohnraum sowie die Summe der Einkommen aller Haushaltsmitglieder maßgeblich. Leben im Haushalt auch Personen, die wegen anderer Leistungen (siehe unten) vom Wohngeld ausgeschlossen sind, bleiben deren Einkünfte und Wohnkostenanteile bei der Wohngeldberechnung unberücksichtigt.

Sofern ein Anspruch besteht, wird Wohngeld vom 1. des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Das Wohngeld wurde zum 01.01.2023 erhöht.

Die Mitarbeiter*innen des Bereichs Wohngeld nehmen gern eine persönliche Beratung vor und führen bei Bedarf auch eine Probeberechnung durch.

Anträge können auch bei allen anderen städtischen Dienststellen abgegeben werden. Eine Beratung ist dort aber nicht möglich.

Aktueller Hinweis
Bitte beachten Sie: Persönliche Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Sachbearbeitung sind möglich.

Beachten Sie aber bitte die unter Öffnungszeiten hinterlegten telefonischen Erreichbarkeitszeiten.

50.3 – Wohngeld
Hamburger Allee 25
30161 Hannover
Telefon: +49 511 168-2001
Telefax: +49 511 168-46364
E-Mail: Homepage: htt­ps://­ser­vice­por­tal.han­no­ver-stadt­.­de/wohn­geld
Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:30–16:00 Uhr
Dienstag: 08:30–16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30–16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30–16:00 Uhr
Freitag: 08:30–14:00 Uhr
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Ihren Antrag sowie die entsprechenden Unterlagen senden Sie uns bitte per Post oder E-Mail.
Möchten Sie uns Ihre Dokumente auf elektronischem Weg senden, tun Sie dies bitte ausschließlich als E-Mail-Anhang.
Achtung: Es werden nur PDF-Dateien (d.h. Format „.pdf“) beziehungsweise Bilder (in den Formaten „.jpeg“, „.jpg“ oder „.png“) akzeptier
t. 

Weitere Informationen finden Sie hier.